Strafrecht

In diesen sehr persönlichen und emotionalen Angelegenheiten müssen mit dem Mandanten gemeinsam die gesetzlichen Regelungen und Möglichkeiten umfassend erörtert werden, um eine Strategie für das jeweilige Verfahren zu entwickeln. Im Strafrecht geht es um vielmehr als um den guten Ruf. Nicht selten drohen empfindliche Strafen, die unter Umständen langjährige Freiheitsstrafen bedeuten können. Es ist von Fall zu Fall zu entscheiden, ob Kooperation mit der Staatsanwaltschaft oder Konfrontation, Konfliktverteidigung oder eine Strafmaßabsprache der richtige Weg sind. Der Verteidiger hat daher die Aufgabe, eine sachgerechte Verteidigung des Mandanten zu gewährleisten. Der Mandant ist durch das Strafverfahren stark belastet. Er verliert seine Selbstsicherheit und seine Ruhe, so dass es vor allen Dingen auch auf das psychologische und taktische Geschick seines Verteidigers ankommt, die notwendigen Schritte einzuleiten.

 Bereits in der Phase des Ermittlungsverfahrens kann kompetente Hilfe zu erwünschten Ergebnissen führen, da oft in diesem Verfahrensabschnitt die Weichen des Verfahrens gestellt werden können. Dabei ist rasche und unkomplizierte Beratung wichtig; dies gilt insbesondere in Haftsachen. Ob Sie als Beschuldigter, Angeklagter oder Verurteilter, als Untersuchungs- oder Strafgefangener mit Polizei und Justiz in Konflikt geraten, das Straf- und Strafprozessrecht gewährt Ihnen konkrete Rechte.