Honorar
Anwaltliche Leistungen werden in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vergütet. Nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz berechnen sich die Anwaltsgebühren entweder aus dem Gegenstandswert oder aber es gelten die Rahmengebühren (so besonders in Strafsachen).
Das Gesetz erlaubt auch, dass eine Honorarvereinbarung zwischen dem Anwalt und dem Mandanten individuell vereinbart werden kann. Eine Unterschreitung der gesetzlichen Gebühren ist ebenso verboten, wie die Einigung auf ein Erfolgshonorar. Die Honorarvereinbarung wird entweder pauschal für die Gesamtvertretung oder aber pro geleistete Arbeitsstunde getroffen.